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Jagd-Rechtsschutz-Versicherung der IWÖIWÖ Jagdrechtsschutz

 

Ein zusätzlicher Schutz - gerade jetzt besonders wichtig!

Der Gesetzgeber hat mit der letzten Waffengesetznovelle viele neue Bestimmungen eingeführt. Gerade die Jäger sind relativ gut bedient worden, die erfreulichen Bestimmungen betreffen in nicht unerheblichem Maß die Jäger. Die gesetzlichen Bestimmungen sind aber nicht vollständig eindeutig. Gerade in der Praxis werden sich Probleme ergeben.
Zwar wird manches nicht immer so heiß gegessen, wie es vielleicht jetzt aussieht, aber Polizisten müssen alles anzeigen, was ihnen dienstlich zukommt. Sehr leicht kann es daher im  Zusammenhang mit einer Jagd zu einer entsprechenden Anzeige kommen, wenn beispielsweise der Jäger im Fahrzeug (nur mit einer Waffenbesitzkarte) eine Faustfeuerwaffe führt. Das gleiche gilt für die Verwahrung der Schalldämpfer, auch hier kann es leicht zu Problemen kommen (Verwahrung des Schalldämpfers gemeinsam mit der Jagdbüchse im Fahrzeug).

Jedes Einzelmitglied der IWÖ ist automatisch mit seinem Mitgliedsbeitrag rechtsschutzversichert, und zwar betreffend die Bereiche Verhängung eines Waffenverbotes, Entziehung der Waffenbesitzkarte, Entziehung des Waffenpasses, Ausstellung eines Waffenpasses und
Erweiterung von Waffenbesitzkarten. Dies ist ein ausgezeichneter Schutz und keine private Rechtsschutz-Versicherung deckt diese Bereiche ab. Bedenken Sie, es fallen bei solchen Verfahren nicht nur die Anwaltskosten an, es fallen auch oftmals (hohe) Sachverständigengebühren an und auch die Gerichtsgebühren sind nicht unerheblich.

Würde nun ein Jäger beispielsweise einen Verstoß gegen die neuen Bestimmungen des Waffengesetzes begehen, dann wäre er gezwungen, den Weg bis zum Höchstgericht zu bestreiten. Da es noch keine Judikatur gibt, ist es mehr als sinnvoll, abschlägige Entscheidungen der Unterinstanzen nicht zu akzeptieren und Rechtsmittel zu erheben. IWÖ-Mitglieder sind im Bereich des Waffengesetzes
bestens geschützt.

Nicht gilt dies aber für den Bereich des Jagdrechtes. Der Verlust der waffenrechtlichen Verläßlichkeit führt nämlich in der Praxis oftmals dazu, daß auch die jagdrechtliche Verläßlichkeit abhanden kommt und daß daher aus denselben Gründen nicht nur die Waffenbesitzkarte entzogen wird, sondern auch die Jagdkarte. Dieses jagdrechtliche Verfahren ist aber ein völlig anderes Verfahren als das waffenrechtliche. Der Jäger ist aber gezwungen, beide Verfahren getrennt voneinander zu führen, will er Jagdkarte und Waffenbesitzkarte behalten.

Hier bietet die IWÖ den sogenannten  Jagd-Rechtsschutz an. Um einen geringen Betrag von Euro 18,- jährlich sind Jäger zusätzlich in Verfahren auf Entziehung der Jagdkarte und in jagdrechtlichen Disziplinarverfahren versichert. Dieser  Schutz ist aber nicht automatisch und obligatorisch, sondern man muß sich für diese Versicherung im IWÖ-Büro anmelden. Für jeden Jäger empfiehlt es sich daher dringend, diesen Jagd-Rechtsschutz abzuschließen. Die Anmeldung hat nur einmal zu erfolgen, für die folgenden Jahre muß einfach nur der Betrag für den Jagd-Rechtsschutz einbezahlt werden.

Gerade in Zeiten des immer komplizierter und aufwendiger werdenden Waffengesetzes und den damit einhergehenden gehobenen Anforderungen an Jäger ist es quasi ein Muß, diesen Jagd-Rechtsschutz abzuschließen.

Mag. Eva-Maria Rippel-Held

Interessengemeinschaft
Liberales Waffenrecht in Österreich (IWÖ)
Der österreichische Verein für nationales
und europäisches Waffenrecht

Postfach 108, 1051 Wien
Tel.: 01  / 315 70 10
Fax: 01 / 966 82 78
E-Mail: iwoe@iwoe.at
Homepage: www.iwoe.at

 

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