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Mitnahme von Schalldämpfern ins Ausland für die Ausübung der Jagd

 

Zur Beantwortung dieser Frage muss man wissen, dass Schalldämpfer keine Feuerwaffen im Sinne der EU-Waffenrechtsrichtlinie sind. Demgemäß werden Schalldämpfer (richtigerweise) in der Richtlinie auch keiner Feuerwaffen-Kategorie zugeordnet. Weiters werden Schalldämpfer auch nicht vom Begriff "wesentlicher Bestandteil" der Waffenrechtsrichtlinie erfasst. Daher sind Schalldämpfer, wie etwa auch Zielfernrohre oder Tragegurte, nicht vom Regelungsbereich der Waffenrechtsrichtlinie erfasst.

Ausgehend von diesen europarechtlichen Vorgaben sieht das Waffengesetz 1996 demgemäß auch nicht vor, dass Schalldämpfer in den (österreichischen) europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden.

Diese Rechtslage hat die Konsequenz, dass sich die Mitnahme von Schalldämpfern in einen anderen EU-Mitgliedsstaat (aber auch in jeden anderen Staat) nach den Bestimmungen dieses Mitgliedsstaates (oder anderen Staates) richtet.

Wollen Sie einen Schalldämpfer für die Jagd in ein anderes Land mitnehmen, müssen Sie daher die Bestimmungen dieses (anderen) Landes beachten.
Beachten Sie aber bitte auch, dass Sie die Bestimmungen eines oder mehrerer Transitländer einhalten müssen.

Da der Besitz von Schalldämpfern in vielen Ländern eingeschränkt ist, empfiehlt sich im Hinblick auf die möglichen Konsequenzen bei einem Fehlverhalten die Einholung von guten Informationen aus diesen Reiseländern.

Foto ©: Firma Andreas Kieser
Text: DI Mag. Andreas Rippel

www.iwoe.at

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