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Jagen Heute Redaktionsgeier Murxi

Meine Devise: Nicht nachdenken – nachschenken ...

 
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Freut Euch, ihr Jäger, das neue Waffengesetz ist da!

Es hat gedauert, aber jetzt ist es da, das neue Waffengesetz. Gilt ab dem 1. Jänner 2019. Die EU-Richtlinie ist eingebaut, hat aber für uns Jäger nur wenig Bedeutung, denn wer hat schon diese jetzt verbotenen „langen“ Magazine, die bei Langwaffen mehr als 10, bei Kurzwaffenmehr als 20 Schuß aufnehmen können. Das berührt uns wenig.

Aber es gibt auch Erfreuliches:

Da wäre zuerst einmal das Führen von Waffen der Kategorie B, also Kurzwaffen und jagdlich zugelassene Halbautomaten für uns Jäger. Lange hat sich das Innenministerium dagegen gewehrt, denn wir wissen alle, daß man in der Vergangenheit als Jäger kaum die Chance hatte, zu einem Waffenpaß zu kommen. Obwohl das nach dem Gesetz möglich gewesen wäre und früher auch ganz leicht möglich war – die Waffenbehörden haben das bisher immer mehr eingeschränkt und abgeschmettert. Mit dem Segen des Ministeriums und gedeckt von den Verwaltungsgerichten. Das ist jetzt besser geworden und wie das gelöst wurde, das kommt sogleich.

Zweitens: Schalldämpfer für Jäger jetzt erlaubt. Gut so. Das Gesetz nennt die Schalldämpfer zwar etwas verschämt „Vorrichtungen zur Dämpfung des Schußknalles“, meint aber natürlich Schalldämpfer. Übrigens wurde dabei auch gleich das Verbot der „Gewehrscheinwerfer“ gestrichen, eine recht sinnvolle Regelung.

Also: Wir Jäger sind bei der Novelle des Waffengesetzes gar nicht so schlecht ausgestiegen, das muß man anerkennen. Natürlich hätte man sich den Umweg über das neue Gesetz ersparen können, hätten die Waffenbehörden das bisherige Gesetz über die Waffenpässe so angewendet, wie es geschrieben gewesen ist:

Jäger – Jagdausübung – Waffenpaß, solange man eine Jagdkarte hat.

So einfach war es und so einfach hätte es weiter sein können, hat aber den Gesetzesbastlern nicht in den Kram gepaßt. Man wollte es nicht einfach sondern kompliziert. Doch besser als nichts. Also:

Führen von Waffen der Kat. B für Jäger

So steht‘s im neuen Gesetz:

„§ 20 (1a) Eine dem Inhaber einer gültigen Jagdkarte ausgestellte Waffenbesitzkarte berechtigt während der rechtmäßigen, nach den landesgesetzlichen Vorschriften zulässigen und tatsächlichen Ausübung der Jagd auch zum Führen von Schußwaffen der Kategorie B.“

Schön und gut. Es ist aber zu beachten: Auf der WBK müssen die Waffen der Kat. B eingetragen sein, die man führen will, die Frage, ob man sich eine solche Waffe auch ausborgen darf ist im Gesetz nicht beantwortet. Ich rate ab davon.

Weiters: Was ist die „tatsächliche Ausübung der Jagd“? Wann beginnt das? Schon zu Hause, wenn man alles einpackt? Erst im Jagdhaus? Darf man schon im Auto, bei der Fahrt zur Jagd führen? Was ist, wenn man zum Schießstand fährt? Was ist bei der Fütterung, bei der Fallenkontrolle? Beim Schüsseltrieb? Im Auto dürfen diese Waffen ja keinesfalls verwahrt sein.

Wichtige Fragen, auf die das Gesetz keine Antwort gibt und das der Beurteilung durch eine möglicherweise jagdfeindliche Waffenbehörde überläßt. Die sogenannten „Erläuternden Bemerkungen“ des BMI sagen zwar der Weg zur oder von der Jagd wäre gesetzlich gedeckt, aber verlassen darf man sich darauf nicht.

Also ist das mit dem sogenannten „Waffenpaß“ für die Jäger eine recht hatscherte Lösung, über die man sich noch nicht freuen sollte, sondern erst dann, wenn entsprechende behördliche Rechtsprechung vorliegt (die aber auf dem Buckel der Jäger erfolgt). Man hätte hier bei der alten Lösung (Waffenpaß für Jäger) bleiben sollen. Wollte die ÖVP aber nicht.

Schalldämpfer für Jäger

Hier steht im neuen Gesetz folgendes:

„§ 17 (3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbes . . . und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schußknalles ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben.“

Auch hier wieder die unbeantwortete Frage: Was ist „regelmäßig“? Einmal in der Woche, einmal im Monat, in der Schußzeit oder was? Und was brauche ich zum Erwerb so eines Schalldämpfers? Was zeige ich dem Händler, dem Büchsenmacher? Genügt die Jagdkarte? Ein Ausgehschein? Nicht beantwortet.

Aber gut. Solange die Waffenbehörden das nicht auf dem Rücken der Jäger ausjudizieren, soll uns das recht sein. Und noch was: Wer sich ein Schalldämpfer-Gewinde auf seine Büchse schneiden läßt, soll das von einem Fachmann machen lassen und das Neu-Beschießen der Waffe nicht vergessen.

Resumee

Es hätte schlimmer kommen können. Die Lösung mit dem Waffenpaß für Jäger, die aber keine wirklich gute Lösung ist, kann nicht gefallen und leider gibt es dabei einige Unklarheiten und vielleicht auch Fallen.

Man kann aber nur hoffen, daß inzwischen in das BMI Vernunft eingekehrt ist und der Vollzug des neuen Waffengesetzes in Zukunft bürgerfreundlicher erfolgen wird als wir es bisher gewöhnt waren. Denn man sollte nie vergessen, daß so ein Waffengesetz nur für anständige, rechtstreue Bürger gilt und nicht für Terroristen und Verbrecher, die sich noch nie an ein Waffengesetz – so streng es auch sein mag - gehalten haben. Das der EU ins Stammbuch geschrieben, die das aber garantiert nicht lesen wird.

Dr. Georg Zakrajsek
www.querschuesse.at

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