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Jagen Heute Redaktionsgeier Murxi

Meine Devise: Nicht nachdenken – nachschenken ...

 
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Wo sind die Jungjäger?

Uns Jägern geht der Nachwuchs aus. Die Klagen darüber sind berechtigt. Dabei aber sind wir Jäger selbst daran schuld. Zumindest zum Teil. Nur-Jammern darüber nützt nichts. Wir haben nämlich viel zu lange zugesehen und jetzt haben wir das, was wir beklagen auf dem Teller. Den müssen wir auslöffeln ob es uns schmeckt oder nicht.

Unsere Gesellschaft hat sich geändert. Auch die Erziehung hat sich geändert. Man muß der Tatsache ins Auge sehen, daß unsere heutige Erziehung zum Großteil von Frauen erledigt wird. Nichts gegen Frauen aber: In den Volksschulen wird man kaum einen Lehrer mehr finden, fast nur mehr Lehrerinnen. Nichts gegen Lehrerinnen - aber ein Verständnis für die Jagd haben diese Erziehenden meistens nicht.

Der Jäger als Tiermörder - unser Erziehungsziel

Man hat zur Kenntnis zu nehmen, daß in den Vorstellungen dieser Erzieherinnen der Jäger - also der jagende Mann - als Tiermörder, als Bambikiller, als Naturfeind, als Ausrotter schützenswerter Tierarten angesehen wird.
Dagegen ist schwer zu argumentieren, zumal auch die Medien dieselbe Schiene fahren. Tiertanten überall. Und statt Naturverständnis, das Begreifen des Zusammenwirkens zwischen Mensch und Natur, wird hauptsächlich ein Feindbild vermittelt. Der jagende Mensch hat als Vorbild junger Menschen ausgedient, er hat den Stempel des Bösen, des Feindes bekommen.

Hirten und Jäger - vom Weidmann zum Halsabschneider

Noch etwas: Auch die Zusammensetzung der Population der Schüler hat sich entscheidend geändert. In der Kultur aus der diese Menschen kommen, die heute unsere Schulen dominieren, gibt es die Jagd nicht mehr, weil diese Gesellschaften keine jagenden Gesellschaften mehr sind sondern sich aus Hirten herleiten. Statt den Hirschen zu erlegen, wird ein Schaf geschächtet. Vom pirschenden Beutemacher ist der Weg zum Halsabschneider gegangen. Ein Zurück ist da sehr schwer, weil ja schließlich auch die Unterrichtenden diesen Weg freudig mitgehen.

Das ist das eine. Und hier stehen die Jäger schon recht lange auf verlorenem Posten und gewinnen können sie da wohl nichts mehr. Die etwas verzweifelten und resignierten Erzählungen von Jägern, die der Lehrerin ihres Sohnes nicht begreiflich machen können, daß das Reh nicht das Kind vom Hirschen ist, werden vielen bekannt sein.

Der Gesetzgeber als Feind der Jagd

Hier gibt es aber eine bedeutende Mitschuld der Jägerschaft. Denn der Gesetzgeber war seit Jahrzehnten die ÖVP selber und das Innenministerium war seit 2000 in den Händen dieser Partei. Hier wurde das Waffengesetz gemacht und im BMI vollzogen. Und daß die Jäger mit der ÖVP stets gleichzusetzen waren und sind, bestreitet auch niemand. Vom Kampf der ÖVP-Politiker gegen den
Waffenpaß für die Jäger muß hier nicht mehr berichtet werden, das ist in dieser Zeitschrift bereits zur Genüge geschehen.

Aber wir wollen über die Jungjäger sprechen. Der junge Mensch hat den Umgang mit der Waffe, die Begeisterung für die Jagd von seinen männlichen Verwandten gelernt. So war es immer. Vom Großvater, vom Vater, eventuell vom Onkel oder vom älteren Bruder. Und wer das als Hänschen nicht gelernt hat, wird es als Hans nicht mehr richtig lernen, auch wenn er als Erwachsener in die Jägerschule geht. Vor allem - mit der Waffe sicher und kompetent umzugehen, lernt man als Jugendlicher dann kaum mehr.

Was steht im Gesetz?

Aber jungen Menschen den Umgang mit der Waffe zu lehren ist gesetzlich verboten. § 11 Abs. 1 des Waffengesetzes sagt nämlich, daß Jugendlichen unter 18 Jahren der Besitz von Waffen und Munition verboten ist. Also nicht einmal angreifen darf der Jugendliche diese Dinger, denn auch die Innehabung ist gleich Besitz. Auch nicht unter Aufsicht eines Berechtigten. Luftgewehr, Kleinkalibergewehr geht alles nicht. Putzen, Zerlegen, Versorgen auch nicht. Wer also seinen jugendlichen Sohn mit einem Luftgewehr im Keller üben läßt, macht sich strafbar. Weiß natürlich keiner, aber wenn man es genau nimmt, darf man seine jungen Weidkameraden nicht einmal das Gewehr im Revier tragen lassen.

Natürlich: die Behörde könnte ab dem 16. Lebensjahr auf Ansuchen eine Ausnahmegenehmigung gewähren und auf einem behördlich genehmigten Schießplatz gilt auch keine Altersgrenze. Wer weiß das schon? Und wer macht das schon?

Aber praktisch jeder, der einen jungen Menschen jagdlich ausbilden will, steht nicht mit einem Fuß, er steht mit beiden Füßen im Kriminal. So schaut es aus nach unserem famosen Gesetz. Von den Jägern aber hat man nichts gehört, als dieses Schandgesetz beschlossen worden ist. Denn wie es scheint, haben sie bis heute nicht begriffen, was ihnen da angetan worden ist.

Wenn man also fragt, wo der jägerische Nachwuchs bleibt, der hat die Antworten gerade gehört. Und wie es aussieht, wird es so weitergehen, wenn es so weitergeht.
Weidmannsruh!

Dr. Georg Zakrajsek
www.querschuesse.at

 

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