Stille im Wald
Über Schalldämpfer, Konstruktionsprinzipien und den S.I.W. der Gebrüder Knörr aus dem hessischen Weilburg
Ein Schalldämpfer (SD) ist eine technische Vorrichtung zur Verminderung der Schallemission und des Mündungsfeuers.
In Bezug auf Schusswaffen gibt es drei Geräuschquellen, eine davon ist die Schallemission (von lat. emittere = aussenden) - die in der Akustik die Aussen-dung eines Schallereignisses von einer Schallquelle bezeichnet - die von den beim Schuss aus der Laufmündung ausströmen-den, unter hohem Druck stehenden und explosionsartig expandierenden Gasen ausgeht.
Zusätzlich dient der SD noch dem Lärmschutz, der nicht gleichbedeutend mit dem Schallschutz ist. Der Schall ist eine messbare und bewertbare Größe,Lärmschutz ist ein wichtiger Bestandteil des
Arbeits- und Umweltschutzes. Er soll vor körperlichen, seelischen und materiellen Schäden schützen, wie Schwerhörigkeit und Schalltrauma, Schädigung des Immun- und des Herz-Kreislauf-Systems sowie dem ernsthaft krankmachenden seelischen Stress.
Gemäß der waffentechnischen Definition handelt es sich bei einem Schalldämpfer um einen zylindrischen Metallkörper, der mittels mehrerer durch Prallwände getrennte Kammern in seinem Inneren die aus der Mündung austretenden Triebgase des Projektils abbremst und kühlt, was zu einer Minderung des Mündungsknalls und Mündungsfeuers führt.
Nach einigen Vorläufern erfand Hiram Percy Maxim 1907 den Schalldämpfer, der aber jahrzehntelang dem Militär vorbehalten war. In den nächsten Jahrzehnten setzten höchstens Wilderer dieses Ausrüstungsstück ein, unter Jägern war der Schalldämpfer verpönt. Auch war er in vielen Ländern verboten, Ausnahmegenehmigungen bekamen nur Jäger die in besonders frequentierten Gebieten die Jagd – meist berufsbedingt – ausübten, wie in Stadtwäldern oder Friedhöfen.
Nach ersten Liberalisierungsregelungen Ende der 1960er Jahre, war es mit dem Aufkommen des internationalen Terrorismus Anfang der 1970er wieder Schluss. Erst mit dem Gedanken des „Arbeits- und Gesundheitsschutzes“ Mitte der 1990er fand wieder ein Umdenken statt. Die Arbeitsschutzverordnung aus dem Jahr 2007 schreibt u. a. vor, dass „extrem lauter Lärm, der schon bei sehr kurzer Einwirkzeit bleibende Gehörschäden verursacht, am Entstehungsort gedämpft werden muss.“
Jetzt erkannten auch die Traditionalisten unter den Weidmännern wie irreparabel ehörschädigungen sind, was man an alten Jägern immer noch erkennen kann, ebenso wie an treuen Jagdhunden, die in der Blüte ihres Lebens taub sind. Seit 2019 können in den Bundesländern von Deutschland, Österreich und der Schweiz die erlaubnispflichtigen Schalldämpfer (als ein den wesentlichen Teilen einer Schusswaffe gleichgestellter Gegenstand), beantragt und dann genehmigt werden.
Ein jagdlicher Büchsenschuss kann, abhängig von Laborierung, Kaliber und Lauflänge, an der Mündung bis zu 165 Dezibel (db) laut sein. Im Vergleich: Ein startendes Flugzeug verursacht bis zu 140 db. Die Schadensgrenze ist aber weit früher erreicht, heute nimmt man da etwa 120 db an.
Ein Schalldämpfer muss den Mündungsknall bis unterhalb des gesetzlich festgelegten, maximal erlaubten Spitzenschallpegels von 137 db reduzieren. In der Praxis erreichen die für die hiesige mittel
europäische Jagd verwendeten Kaliber etwa 155 db am Ohr. Da Dezibel eine logarithmische Einheit ist, entsprechen zehn db etwa einer Schallreduktion um die Hälfte. Damit keine Schädigungen (leichtes Klingeln, Knalltrauma, Hörsturz, bis hin zum Riss des Trommelfells, im Einzelfall auch Taubheit) durch den Schussknall auf der Jagd auftreten, muss der Lärmpegel am Jägerohr um wenigstens 20 db reduziert werden. Mit einem Schall-dämpfer kann nun auch ohne weiteren Gehörschutz geschossen werden, auch wenn man es nicht unter allen Umständen (auf dem Stand, hohe Schussfolgen, enge, geschlossene Kanzeln, pp.) empfehlen kann. Viele die dies zum ersten Mal hören, sind im wahrsten Sinne des Wortes erstaunt.
Neue Gewehre sollten wegen der Möglichkeit eines SD nur noch mit einem Mündungsgewinde bestellt werden. Bei älteren Gewehren, wie z. B. Repetierer, Halbautomaten oder Einzellader ist das auch nachträglich möglich und kostet inkl. Neubeschuss ab 180 Euro. Um die Gesamtlänge, das Gewicht und das Schwingungsverhalten noch in einem annehmbaren Rahmen zu halten, können („Kurzlauf“) Patronen wie .308 Winchester, 7 x 57, .30-06, 8 x 57 IS, 8,5 x 63 oder 9,3 x 62, pp. auf bis zu 45 cm Lauflänge gekürzt werden. Bei Magnumpatronen wie 6,5 x 68 S, .300 Win. Mag. oder 8 x 68 S, pp. sollten 55 cm nicht unterschritten werden. Hier ist die Jagdart, die Schießtechnik und die Schäftung der Waffe im Vorfeld mit einzuplanen, was einen erfahrenen Büchsenmacher erfordert.
Für weitere Informationen befragen wir die Büchsenmacherei Knörr, die von den Zwillingen Christoph (40, Verkauf) und Christian (40, Büchsenmachermeister / Herstellung und Konstruktion) betrieben wird.
Das gesamte spannende Interview Reportage mit detaillierten Fotos finden Sie im Printmagazin JAGEN HEUTE Nr. 1 Frühling 2019.
Zu Jagd- und Sportwaffen Knörr GbR.